Die Hügelbauenden Waldameisen


Der Begriff "hügelbauende Ameisen" ist kein strenger taxonomischer Begriff, sondern eine ökologische Beschreibung (ein funktionaler Begriff). In der Biologie und im Naturschutz ist damit jedoch fast immer eine ganz bestimmte Gruppe von Arten innerhalb der Gattung der Waldameisen (Formica) gemeint.

Somit ist es nicht überraschend, dass die den hügelbauenden Waldameisen zugeordneten Arten sich auf mehrere Untergattungen verteilen.

Das sind die Untergattungen:

Waldameisen (Formica sensu stricto)

Kerbameisen (Coptoformica)

Raubameisen (Raptiformica)

Die Untergattung der Sklavenameisen (Serviformica) wird hingegen nicht den hügelbauenden Waldameisen zugerechnet. Diese sind jedoch bei der Nestneugründung der anderen Gattungen von großer Bedeutung. Mehr dazu im Abschnitt "Fortpflanzung".

Im Folgenden werden einige Eigenschaften beschrieben, die typisch für hügelbauende Waldameisen sind. Diese gelten vor allem für die eigentlichen hügelbauenden Waldameisen (Formica sensu stricto). Für einige andere Arten gelten sie nur mit Einschränkungen.


Charakterisierung der Hügelbauenden Waldameisen:


1. Nestbau und Kolonie

Nesthügel: Die meisten Arten sind für den Bau großer, oberirdischer Ameisenhügel bekannt, die aus Pflanzenmaterial wie Nadeln, kleinen Ästen, Blättern und Erde bestehen. Das Nest wird von einigen Arten oft auf einem alten Baumstumpf errichtet.

Nest der kleinen roten Waldameise (Formica polyctena)
Nest der kleinen roten Waldameise (Formica polyctena)

Nestlage: Bevorzugt werden Waldlichtungen, Waldränder und halbschattige Bereiche, wo eine teilweise Besonnung für die Temperaturregulation optimal ist. Einige Arten bevorzugen (Kerbameisen) bevorzugen auch trockene, offene Flächen.

Koloniegröße: Die Völker können sehr groß und volkreich sein (bis zu mehreren Millionen Individuen).

Sozialstruktur (Polygynie und Polydomie): Viele Arten sind polygyn (haben mehrere Königinnen pro Nest) und bilden sogenannte polydome Kolonien (Staatengemeinschaften, die aus mehreren miteinander verbundenen Nesthügeln bestehen).

Überwinterung: Während der Winterruhe ziehen sich die Königinnen und Arbeiterinnen in den unterirdischen Teil des Nestes zurück. Nur wenige ältere Arbeiterinnen überwintern im oberen Teil der Nestkuppel.


2. Physische Merkmale und Verhalten

Größe: Die Arbeiterinnen sind mit 5,0-9,0 mm relativ groß und auffällig, die Königinnen sind mit bis zu 12 mm noch größer.

Färbung: Typischerweise rötlichbraun mit einem dunklen Kopf und einem oft glänzenden, dunklen Hinterleib (Gaster).

Verteidigung: Sie können zur Verteidigung und zum Angriff Ameisensäure aus ihrer Hinterleibsdrüse verspritzen.

Rote Waldameise in Verteidigungshaltung
Rote Waldameise in Verteidigungshaltung

Langlebigkeit der Königin: Eine Königin der Hügelbauenden Waldameisen kann ein Alter von 20 bis 25 Jahren erreichen.


3. Ernährung

Ernährung: Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus zwei Komponenten:

Honigtau (ca. 62%): Eine zuckerhaltige Ausscheidung von Rinden- und Blattläusen (Lachniden), die von den Ameisen "gemolken" und intensiv gefördert werden.

Insekten (ca. 33%): Sie jagen und vertilgen große Mengen an Insekten und deren Larven, darunter viele Forstschädlinge.


4. Ökologische Rolle

Schädlingsregulierung: Aufgrund des Verzehrs großer Mengen von Forstschädlingen werden sie als wichtige Nützlinge und "Gesundheitspolizei des Waldes" betrachtet. Sie schaffen sogenannte grüne Inseln, in denen die Schädlingsdichte um die Nester deutlich geringer ist.

Bodenverbesserung: Sie tragen zur Belüftung und Fruchtbarkeit des Waldbodens bei, indem sie Material bewegen.

Samenausbreitung: Sie sind an der Ausbreitung von Pflanzensamen (Myrmekochorie) beteiligt und tragen so zur Artenvielfalt des Waldes bei.

Nahrungskette: Sie dienen auch selbst als Nahrungsquelle für andere Tiere, wie zum Beispiel Spechte,Lurche und Auerwild.

Schutzstatus: In vielen europäischen Ländern (darunter Deutschland und die Schweiz) stehen die hügelbauenden Waldameisen aufgrund ihrer Bedeutung für das Ökosystem unter besonderem Schutz.

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Letzte Änderung am 27.11.2025